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United Nations Human Rights Office of the High Comissioner
Willkommen zu den Menschenrechten auf Trinkwasser und Sanitärversorgung Website

Rechtliche Verpflichtungen Mit Spürbarem Nutzen

Die Anerkennung der Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung ist ein Durchbruch, der eine langandauernde Diskussion beendet, aber sie ist nur der erste Schritt. Jetzt ist es entscheidend, diese Rechte umzusetzen und sie in eine Realität für jeden werden zu lassen. Das Verständnis davon, was die Menschenrechte auf Wasser und sanitäre Versorgung fordern, und nicht erfordern, ist wesentlich, um Mißverständnisse zu verhindern und weitumfassende politische Unterstützung für dieses wichtige Thema zu finden und das ultimative Ziel, Zugang zu sicherem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zu erreichen.

Q: Gibt es genug Wasser, um den Genuss des Menschenrechts auf Wasser in allen Ländern zu gewährleisten?
A: Ja. Es gibt genug Wasser in praktisch allen Ländern der Welt, um die Bedürfnisse, die durch das Recht auf Wasser gedeckt sind, zu befriedigen – es ist viel mehr eine Frage der gerechten Verteilung. Im Durchschnitt verbraucht ein normaler Haushalt 10% Wasser des allgemeinen Wasserverbrauchs, während Industrie und Landwirtschaft die grössten Verbraucher sind. Auch im Rahmen des Klimawechsels, der auch die allgemeinen Wasserreserven beeinflusst, kann Wasser für den privaten-und Haushaltsverbrauch immer noch gewährleistet sein, solange dies Vorrang hat, wie es von den Menschenrechtsgesetzen gefordert ist.

Q: Sind 20 l pro Kopf pro Tag ausreichend für die volle Verwircklichung des Rechts auf Wasser?
A: Nein. 20 l pro Kopf pro Tag ist die Minimummenge , die erforderlich ist, um ein notwendiges Niveauminimum des Rechtes zu realisieren aber es verbleiben wesentliche Gesundheitsbedenken. Um das Recht vollständig zu verwirklichen, sollten die Staaten mindestens 50 bis 100 l pro Person, pro Tag anstreben.

Q: Sind die Kosten zur Verwirklichung der Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung für alle unerschwinglich?
A: Nein. Es ist richtig, dass die Investitition in Wasser und Sanitärversorgung kostspielig ist. Jedoch haben Beweise gezeigt, dass die Kosten für Nichtgewährleistung des Zugangs zu Wasser und sanitären Einrichtungen in Bezug auf öffentliche Gesundheit, verlorene Arbeit und Schuhltage noch höher sind. Für jeden Dollar, der in Wasser und Sanitärversorgung investiert wird, gibt es im Durchschnitt eine Rückgabe von 8 Dollar in Form von umgesetzten Kosten und gewonnnener Produktivität. Ebenso sind die Menschenrechtsverpflichtungen, die sich auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung beziehen, Subjekt fortschreitender Realisierung. Dennoch muss universelle Abdeckung nicht sofort erreicht werden, aber jeder Staat muss demonstrieren, dass er Schritte bis zum Maximum seiner verfügbaren Ressourcen vornimmt, um dieses Ziel zu erreichen und ständig in diese Richtung fortzuschreiten

Q: Sollen die Staaten den Zugang direkt verschaffen?
A: Nein. Die Menschenrechte fordern nicht, dass die Staaten Individuen direkt den Zugang zu Wasser und sanitärer Versorgung vermitteln. Ihre primäre Verpflichtung ist, dass sie eine Umgebung schaffen, die die Verwirklichung der Menschenrechte fördert. Von dem Einzelnen wird erwartet, dass er mit seinen eigenen Mitteln beiträgt. Nur unter ganz bestimmten Umständen, wie z.B. extreme Armut oder Naturkatastrophen, wenn Menschen aus Gründen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, wirklich nicht in der Lage sind aus eigenen Mitteln Zugang zu Wasser und sanitärer Versorgung zu erlangen, ist der Staat verpflichtet , tatsächlich die entsprechenden Dienste zur Verfügung zu stellen.

Q: Steht jedem - auch denjenigen, die in abgelegenen Gebieten leben – Leitungswasser und Toiletten mit Spülung , die ans Kanalsystem angebundnen sind, zur Verfügung?
A: Nein. Die Staaten müssen garantieren, dass jeder Zugang zu Diensten hat, die Standards entsprechen, die in diesem Merkblatt diskutiert worden sind (Verfügbarkeit, Annehmbarkeirt, Erschwinglichkeit, Qualität), allerdings erfordern unterschiedliche Verhältnisse unterschiedliche Wasser- und Abwasserlösungen. Die Staaten haben eine Marge der Diskretion , um die Maßnahmen zu ergreifen, die sich am besten für die gegebenen Umstände eignen.

Q: Müssen die Staaten unentgeldliche Dienstleistungen erbringen?
A: Nein. Die Staaten sind nicht zur gebührenfreien Bereitstellung von Wasser und Sanitärerversorgung verpflichtet. Die Menschenrechte fordern, dass Dienstleistungen erschwinglich sind, sie sollen aber nicht die Verwirklichung anderer Menschenrechte, wie Nahrung, Unterkunft und Gesundheit, behindern.

Q: Verbieten die Menschenrechte private Versorgung mit Wasser und sanitären Einrichtungen?
A: Nein. Die Menschenrechte erfordern kein spezielles Modell zur Dienstleistung, ( inklusive Privatisierung). Dennnoch müssen die Staaten den Zugang für alle sichern, sowie garantieren - durch entsprechende Aufsicht und Regulierung , inklusive Überwachung und Klageverfahren – dass die Tätigkeiten aller Behörden, öffentliche, wie private, nicht in der Verletzung der Menschenrechte resultieren.

Q: Sind Wasser und sanitäre Versorgung gleich wichtig??
A: Ja. Wasser und Sanitärversorgung sind miteinander verbunden und gleich wichtig für Leben, Gesundheit und Würde. Mangel an sicherer Sanitärvsorgung ist ein Hauptgrund für die Kontaminierung von Wasserresssourcen, daher ist ohne sichere Sanitärvsorgung sauberes Trinkwasser unmöglich. Viele Krankheiten sind durch den Mangel an sicherer Sanitärvsorgung oder durch schlechte Trinkwasserqualität verursacht. Sicheres Trinkwasser ist grundlegend für die Hygiene.

Q: Tragen die Menschenrechte zur Bereitstellung vom Zugang zu Wasser und Sanitärvsorgung bei?
A: Ja. Unter anderem erstellen sie einen rechtlichen Rahmen, der klar Rechte und Pflichten definiert und pro-arme und nichtdiskriminierende Verteilung unterstützt. Sie tragen entschieden dazu bei, Einzelpersonen dadurch zu stärken, dass sie sich von passiven Beziehern zu aktiv Ausführenden transformieren. Der Zugang zu Wasser und Sanitärvsorgung ist nicht mehr eine Frage von Nächstenliebe und Wohlfahrt, sondern von einem Rechtsanspruch.