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United Nations Human Rights Office of the High Comissioner
Willkommen zu den Menschenrechten auf Trinkwasser und Sanitärversorgung Website

Private Sector Participation

Privater Sektor Beteiligung

Hintergrund

Gemäβ der Resolution des Menschenrechtsrats 7/22, ist die Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte auf Trinkwasser und Sanitärversorgung, Frau Catarina de Albuquerque beauftragt worden:

Die Arbeit fortzuführen, indem sie eine Studie erhebt, die in Kooperation mit den Regierungen, und den relevanten Organen der Vereinten Nationen, deren Ansichten reflektiert und in weiterer Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, lokalen Behörden, nationalen Menschenrechtsorganisationen, zivilen Gesellschaftsorganisationen und akademischen Institutionen an der weiteren Klärung des Inhalts der Menschenrechtsverpflichtungen, die Verpflichtungen zur Nicht-Diskriminierung beinhalten, sowie im Hinblick auf die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und santären Anlagen zu arbeiten.

Im Jahre 2010 hat die unabhängige Expertin einen Bericht bezüglich der Partizipation des privaten Sektors an der Bereitstellung von Wasser-und Sanitärversorgung vorbereitet.

Öffentliche Konsultation

Um von unterschiedlichen Ansichten und Perspektiven zu profitieren, organisierte die Unabhängige Exertin eine öffentliche Befragung hinsichtlich der menschenrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme des privaten Sektors an der Bereitstellung von Wasser und Sanitäreinrichtungen. Sie fand in Genua, am 27. Januar 2010 in Raum XXIII des Palastes der Nationen von 15:00 bis 18:00 statt.

Schriftliche Beiträge

Interessensgruppen, die nicht an der Befragung teilnehmen konnten, wurden angehalten ihre Meinungen schriftlich abzugeben. Potenzielle Fragen zur Eingabe sollten beinhalten:

• Welche Pflichten haben Staaten im Rahmen der Beteiligung des privaten Sektors an der Bereitstellung von Wasser und Sanitäreinrichtungen?
• Was sollte der Rechtsrahmen einbringen für Staaten, die liefern?
• Abgesehen von Regulierungen, welche zusätzlichen Maβnahmen, Strukturen und Institutionen sind notwendig?
• Welches sind die Pflichten des privaten Sektors, wenn er für die Bereitstellung von Wasser und Sanitäreinrichtungen sorgt?
• Wie kann der bestehende Regelungsrahmen für Pflichten des privaten Sektors bei der Partizipation in der Bereitstellung von Wasser und Sanitäreinrichtungen (einschlieβlich der Arbeit der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Menschenrechte und transnationalen Unternehmen, sowie anderen Wirtschaftsunternehmen, die OECD Richtlinien, der Global Compact, etc) verwendet werden, um unser Verständnis von den Aufgaben des privaten Sektors bei der Bereitstellung von Wasser und Sanitäreinrichtungen zu leiten?
Die unabhängige Sonderbeauftragte begrüβte besonders Beiträge, die spezielle Instanzen des privaten Bereiches ansprachen, und deren Teilnahme aus der Sicht der Menschenrechte analysierten, indem sie aufzeigten, wie der private Sektor beigetragen oder die Verwirklichung der Menschenrechte untermininiert hat.

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